Auszug aus der Stellungnahme an den Petitionsausschuss von Herrn Gerd-Uwe Camenz als Gegendarstellung zu der Stellungnahme vom Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herrn Dr. Till Backhaus
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Pension „Villa Camenz“ , Lange Stege 13, 18273 Güstrow LandtagMecklenburg Vorpommern Lennestr. 119053 Schwerin vorab per Fax: 0385-525 1515Anlagen per Post Güstrow, den 25.05.2017
Betr.: Pet-Nr.: 2017/00066 Öffentliche Zuwendungen / Ihr Schreiben vom 11.05.2017 Eingegangen bei mir am 16.05.2017 Widerspruch gegen die Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 28.04.2017 Prüfung der Befangenheit beim MDL Frau Karen Larisch
Sehr geehrte Frau Berckmeyer, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, ich möchte hiermit auf die Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 28.04.2017 zur Förderung des Bauvorhabens für ein Tierheim in Güstrow Lange Stege 12 eingehen. Herr Dr. Till Backhaus hat mir mitgeteilt, dass er die Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss abgegeben hat (Schreiben von Herr Dr. Backhaus vom 18.05.2017-(Anlage 700). In der Stellungnahme sind widersprüchliche Angaben des Ministeriums getätigt worden. Herr Dr. Till Backhaus hat offensichtlich die Manipulationen im Baugenehmigungsverfahren, die falschen Aussagen und falschen Angaben (Lügen) des Tierschutzvereins Güstrow und Umgebung e. V. und der Amtstierärztin Frau S.XXX in seine Stellungnahme übernommen. Der Minister Herr Dr. Till Backhaus argumentiert mit den falschen Aussagen und falschen Angaben (Lügen). Warum? Als wichtige Angaben werden in der Tierheimrichtlinie vom 12.01.2014 behördliche Genehmigungen als Zuwendungsvoraussetzungen gefordert! Daher sollten auch die Angaben und Erklärungen in den behördlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und Erlaubnissen (z. B. Erlaubnis nach § 11 Tierheimgesetz) der Wahrheit entsprechen. Auf Seite 1 im Absatz 3 der Erklärung wird angegeben, dass auf dem Grundstück seit 2004 in Eigenleistung ein Wohncontainer und ein Container für 15 Katzen aufgestellt worden seien. Diese Angaben sind wahrheitswidrig und entsprechen nicht den Tatsachen. Auf dem Grundstück wurden ohne Baugenehmigung 3 Holzhütten errichtet und später noch ein Bauwagen für die Unterbringung von Katzen genutzt. (Anlage 701 und 210 Baugenehmigung) Für diese Holzhütten hat die Amtstierärztin im Jahre 2012 dem Verein die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 Tierschutzgesetz zum Betrieb eines Tierheimes erteilt. Es gab für die Holzhütten keine Baugenehmigung bzw. Nutzungsartenänderung bis zum 26.11.2015 durch die Baubehörde. Die Amtstierärztin hat daher die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes ohne die erforderlichen baubehördlichen Genehmigungen erteilt. siehe Baugenehmigung vom 25.11.2015 (Anlage 210). Warum die Hütten von den Behörden schon damals als Tierheim bezeichnet wurden, ist nicht nachvollziehbar. Dann könnte jeder Holzschuppen oder Stall auch als Tierheim bezeichnet werden, da in solchen Einrichtungen / Gebäuden auch Tiere gehalten werden können! Es ist einfach nur peinlich! Mit der Argumentation/Bezeichnung „Tierheim für Holzhütten“ wird Manipulation betrieben! Die Angaben des Ministeriums, dass das Haus Lange Stege 12 im Jahr 2014 an einen Berliner Tierschutzverein und dem Güstrower Tierschutzverein vererbt worden ist, kann ich nicht nachvollziehen. In der Anlage 702 übergebe ich Ihnen eine Kopie der Zeitung Blitz am Sonntag vom 02.11.2014. In der Zeitung werden die Zwangsversteigerungen des Güstrower Amtsgerichtes veröffentlicht. An 2. Stelle finden Sie das Grundstück Lange Stege12 in Güstrow, auf dem sich die Holzhütten für die Katzen befanden. Ich habe daraufhin an den Verwalter des Eigentümers und an die Gläubigerin (Tierschutzverein Güstrow) ein Kaufangebot unterbreitet. (Anlage 703 und 704 ). Vererben (Aussage des Ministeriums) wird meiner Kenntnis nach anders geregelt. Es wird durch das Ministerium mitgeteilt, dass ich 2014 vergeblich versucht habe, das Grundstück Lange Stege 14 zu erwerben. Offensichtlich soll mit dieser Mitteilung Stimmung gegen mich gemacht werden. Dass ich ein Kaufbegehren im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens abgegeben habe, steht mir und jedem anderen Interessenten bzw. Bürger in Deutschland zu. Den Höhepunkt der Unterstellungen, Spekulationen und der Stimmungsmache gegen mich hat die Amtstierärztin des Landkreises Rostock Frau S.XXXX in dem genannten Schreiben vom 24.07.2015 verbreitet (Anlage 211). Ohne mit mir über die Probleme mit der Nutzung des Grundstückes durch den Tierschutzverein zu sprechen, behauptet die Amtstierärztin Dinge, die absolut nicht den Tatsachen entsprechen. 1. Die Probleme mit der Katzenhaltung entstanden nicht mit dem Besitzerwechsel, sondern weil ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Grundstückes 2014 durch den Tierschutzverein Güstrow die Wohnungen des Wohnhauses auch zur Unterbringung von Katzen genutzt wurden. Von vorher 15 Katzen wurden dann über 30 Katzen auf dem Grundstück gehalten. Wenn 30 Katzen nicht ordentlich betreut werden, dann entstehen schnell Gerüche, die dann zu Geruchsbelästigungen der Nachbarn führen. 2. Das ich mit den rechtlichen Verbindungen und Vereinbarungen zwischen einem Berliner Tierschutzverein und dem Güstrower Tierschutzverein nicht einverstanden bin, ist der absolute Unsinn, da ich über die vertraglichen Vereinbarungen zwischen beiden Vereinen absolut keine Kenntnis habe. 3. Die Unterstellung, dass ich auf dem Grundstück Lange Stege 12 einen Parkplatz bauen wollte oder möchte entbehrt jeglicher Grundlage. Ich gehe davon aus, dass auch eine Amtstierärztin in ihrer Ausbildung Grundlagen der Gesetze und der Rechtsprechung vermittelt bekommen hat. Eine wichtige Grundlage für den Bau eines Parkplatzes ist, dass der Investor ein Zugriffsrecht auf das zu bebauende Grundstück hat oder bekommen wird. WieFrau S.XXXX auf diese Behauptungen und den Unsinn kommt, ist nicht nachvollziehbar. Das Schreiben von Frau Sxxxxx dient einzig und alleine dazu die Person Herrn Gerd-Uwe Camenz im behördlichen Schriftverkehr verächtlich und Stimmung gegen Herrn Camenz zu machen. Da diese unwahren Tatsachen durch das Ministerium weiterhin verbreitet werden, soll offensichtlich meine Person mit den unwahren Tatsachen weiterhin diskreditiert werden. Mit dem Schreiben vom 24.07.2015 hat die Amtstierärztin Frau S.XXXX als Verfasserin, die gebotene Neutralität einer Behörde verletzt. Durch die unkommentierte Weitergabe des Schreibens durch das Ministerium wurde auch hier die gebotene Neutralität dieser Behörde verletzt. Das dieses Schreiben vom 24.07.2015 für die weitere Entscheidungsfindung offensichtlich enorm wichtig war, ist daran zu erkennen, dass das Landwirtschaftsministerium in der Stellungnahme vom 28.04.2017 zu diesem Thema umfassend Bezug auf das Schreiben vom 24.07.2015 nimmt. Die Feststellung durch den Minister Herr Dr. Till Backhaus, dass die Gesamtsituation in dem Schreiben vom 24.07.2015 als Nachbarschaftskonflikt eingeschätzt wird, zeigt wiederum, dass es den Behörden nicht um eine neutrale Bewertung, sondern um Stimmungsmache geht. Mit dem Begriff Nachbarschaftskonflikt sollen offensichtlich von rechtlichen Verfehlungen von Beteiligten abgelenkt werden. Behörden verwenden diesen Begriff sehr häufig, um von den eigentlichen Ursachen einer rechtlichen Auseinandersetzung abzulenken, die Aufgrund von Fehlentscheidungen der Behörden entstanden sind. Dass ich um die Sicherung und den Erhalt unserer Investitionen mit den dazugehörenden Arbeitsplätzen kämpfe, scheint bisher keiner der beteiligten Behörde in den Sinn gekommen zu sein. In einem anderen Verfahren wurde der Bezirksschornsteinfeger als zuständiger Schornsteinfeger bei mir abgesetzt. Auch hier hatten die zuständigen Bearbeiter des Landkreises und der Stadt Güstrow den Begriff Nachbarschaftskonflikt verwendet. Das zuständige Ministerium hat sich nicht beirren lassen und aufgrund der Sachlage die Absetzung des Bezirksschornsteinfegers veranlasst. In diesem Fall wurde neutral und sachgerecht vom damaligen Wimi entschieden. Die Feststellung, dass die Amtsveterinäre die Handlungsweisen des Tierschutzvereines in der bestehenden Einrichtung nicht beanstanden, zeigt, dass die Behörden eine „merkwürdige“ Einstellung zu Durchsetzung von gesetzlichen Forderungen und der Beseitigung von Verstößen haben. Im Gegenteil: Die Amtsärztin Frau S.XXXX unterstützt weiterhin die rechtswidrigen Handlungen des Tierschutzvereines durch die Ausstellung einer falschen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und durch die fortlaufende Tolerierung der Katzenhaltung in den Wohnungen auf dem Grundstück Lange Stege 12 ohne behördliche Genehmigungen (siehe Anlage 73). Weiterhin wurden durch die Amtstierärztin falsche Erklärungen über die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz im Antragsverfahren an das LFI zur Förderung des Tierheimes abgegeben. Die Amtstierärztin bescheinigte dem Verein die Haltung von 40 Katzen auf dem Grundstück, obwohl es bis zu dem Zeitpunkt nur eine Baugenehmigung für die Haltung von 15 Katzen gab. Frau S.XXXX hat auch eine Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren zum Neubau eines Tierheimes (Katzenhaus) in Güstrow als zuständige Amtstierärztin im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (kurz TVT e. V. genannt) abgegeben. Sie hat dort die Unterbringung von 30 Katzen in Ihrer Stellungnahme befürwortet. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V (TVT e. V.) hat im Merkblatt Nr. 43 aus dem Jahr 2013 die Mindestanforderungen an Katzenhaltungen veröffentlicht. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. hat als unabhängiges Fachorgan grundsätzlich andere Empfehlungen abgegeben. Die fachlichen Aussagen zu Mindestanforderungen an Katzenhaltungen Merkblatt Nr. 43 wurden in Arbeitskreisen kompetent erarbeitet. Nach den Vorgaben des TVT e. V. und den vorhandenen Nutzungsflächen des neuen Katzenhauses sollten nach den Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. nur 17 Katzen in dem neuen Katzenhaus untergebracht werden. Warum befürwortet Frau S.XXXX eine höhere Anzahl von Katzen, die im Neubau eines Katzenhauses untergebracht werden sollen, obwohl das bundesdeutsche Fachgremium TVT e. V. eine geringere Anzahl als Mindestanforderung empfiehlt?? Die fachliche Begleitung des Antragsverfahrens und des Umsetzungsverfahrens kann ich nicht nachvollziehen. Nach meiner Auffassung sollte unter allen Umständen auf dem Grundstück Lange Stege 12 ein Tierheimgebäude für viele Katzen erstellt werden. Daher wurden alle Widersprüche, Anzeigen und Hinweise von mir mit den oben genannten Mitteln (Verleumdungen) weggewischt. Der Satz: Der Tierschutzverein Güstrow und Umgebung e. V. wurde im Jahr 2004 gegründet. Endlich! Denn die größte Stadt Im Landkreis hatte bis dahin keinen Verein usw. usw. Frau S.XXXXX wollte und will offensichtlich mit allen Mitteln den Verein unterstützen. Um Steuergelder zu erhalten, wurden sogar falsche Bescheinigungen ausgestellt. Frei nach dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel und wir sind die Guten! Hätten die beteiligten Behörden verantwortlich mit Steuermitteln geplant, dann hätte man gemeinsam mit der Verwaltung ein geeignetes Gebäude und Gelände in Güstrow gefunden, um dort für die Perspektive (mit Erweiterungsoptionen) zu bauen. Die Stadtvertreter der Stadt Güstrow Herr Dr. Uwe H.XXXX (SPD) und Herr Heiko K.XXXX (CDU) hatten die Probleme erkannt und dem Tierschutzverein angeboten gemeinsam ein geeignetes Grundstück zu suchen. Dieses Angebot wurde vom Tierschutzverein mit der Bemerkung zurückgewiesen: Ihr wollt ja bloß Herrn Camenz helfen. Bisher wurde der Tierschutzverein nicht von der Stadt Güstrow unterstützt. Der Bürgermeister steht auf dem Standpunkt, dass die Stadt Güstrow weiterhin den Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren mit dem Tierheim in der Stadt Laage aufrecht erhält. In der Anlage (Anlage 705) übersende ich Ihnen ein Schreiben des Vorstandes des Fremdenverkehrsvereines der Stadt Güstrow. Auch der Vorstand des Fremdenverkehrsvereines sieht in dem Bau des Tierheimgebäudes neben dem Hotel Villa Camenz eine negative touristische Entwicklung und eine negative Wirkung auf die touristische Attraktivität der Barlachstadt Güstrow. Der Bürgermeister der Stadt Güstrow ist Mitglied des Vorstandes des Fremdenverkehrsvereines. Es stellt sich die Frage, warum sind die Behörden und verschiedene Ämter offensichtlich grundsätzlich anderer Meinung zu dem Standort eines Neubaus und der damit verbundenen Risiken, die durch Immissionen aufgrund der Betreibung eines Tierheimes entstehen können, als die Vertrete der Stadt Güstrow ?? Wird hier gegeneinander gearbeitet und entschieden? Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 264 StGB eingestellt, weil im Zuwendungsverfahren der Subventionsbetrug nach § 264 StGB nicht vorrangig greift. Leider hat die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt, ob Sie aufgrund meiner Informationen auch den Betrug nach § 263 geprüft hat. Daher wird die STA Rostock durch meinen Anwalt nochmals angeschrieben. Ich werde weiterhin auf rechtsstaatliches Handeln der Justiz hinarbeiten. Bei jedem Sozialhilfeempfänger wird bei falschen Angaben bei der Beantragung von Zuwendungen der Tatbestand eines Betruges verfolgt, warum hier nicht? Im Antragsverfahren für Zuwendungen des Landes an Tierschutzvereine wird bisher toleriert, dass der Neubau eines Tierheimgebäudes in Güstrow mit über 240 T€ gefördert wird, obwohl im Antragsverfahren falsche Angaben durch Mitarbeiter von Behörden und durch den Tierschutzverein Güstrow gemacht wurden. Hierzu gehört das Verfahren um die Baugenehmigung und das Antragsverfahren für die Zuwendung zum Neubau eines Tierheimgebäudes (Katzenhaus). Zu der Vorspiegelung von falschen Tatsachen bei der Beantragung von Fördermitteln des Landes (Zuschuss) kommt der gemeinsame Spendenbetrug des Vorstandes des Tierschutzvereines im Zusammenhang mit der Einwerbung von Spenden, die eigentlich als Eigenmittel für den Neubau des Tierheimgebäudes verwendet werden sollten (siehe Strafantrag vom 30.01.2017 Anlage 706). Zu diesem Verfahren laufen noch Ermittlungen wegen Untreue bei der STA Rostock. Da bisher die Öffentlichkeit über die Betrügereien nicht informiert worden ist, werde ich das Internet nutzen, um die Kommunalpolitik und die Bürger über diese Vorgänge zu informieren. Diese Informationen erfolgen u. a. auch durch mich, da die Landtagsabgeordnete Frau Karen Larisch falsche Angaben zu dem Verfahren über Facebook veröffentlicht hat. Über die Adresse www.infos-mv.de sind die Internetseiten dann zu erreichen. Zu der Baugenehmigung Neubau eines Tierheimgebäudes auf dem Grundstück Lange Stege 12 in 18273 Güstrow wird von mir Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Behörden rechtzeitig und ausreichend informiert habe. Mit Mail vom 12.Januar 2015 habe ich Herrn Dr. B.XXXXXX vom Ministerium für Landwirtschaft angeschrieben und die Probleme erläutert (Anlage 707). Da bis zum 19.Juli 2015 keine Reaktion auf meine Mail erfolgte, habe ich Herrn Dr. B.XXXXX erneut angeschrieben und auf die Probleme hingewiesen (Anlage 708). Das Ministerium wurde von mir sehr früh informiert. Wenn ich mir den Ablauf des Verfahrens anschaue, bestand leider nach meinen vorliegenden Informationen kein Interesse sich mit den Problemen ausgiebig zu beschäftigen. Im Juli 2015 wurde dann die Stellungnahme von der Amtstierärztin mit den oben beschriebenen Verleumdungen verfasst (Anlage 211)! Unter einer bürgerfreundlichen Verwaltung in Mecklenburg Vorpommern habe ich mir etwas anderes vorgestellt. Prüfung der Befangenheit beim MDL Frau Karen Larisch Sehr geehrte Landtagsabgeordnete des Petitionsausschusses, da ich über die Besetzung der Ausschüsse des Landtages MV erfahren habe, dass Frau Karen Larisch als MDL im Petitionsausschuss arbeitet, bitte ich Sie hiermit zu prüfen, ob Frau Larisch zu dem Thema Zuwendungen an den Tierschutzverein Güstrow und Umgebung e. V. befangen ist. Frau Larisch hat nach meinen Informationen an die Fraktionen des Landtages sofort den Tierschutzverein Güstrow und Umgebung e. V. besucht (26.02.2017) . Nach dem Besuch hat Frau Larisch über Facebook Unwahrheiten über Vorgänge in Zusammenhang mit dem Neubau eines Katzenhauses veröffentlicht. Sie schreib auf Facebook: „Viele Monate haben die Mitglieder Spenden gesammelt, um die Eigenmittel nachweisen zu können. Dann endlich der erhoffte Zuwendungsbescheid.“ Diese Aussage ist falsch! Im Nachweis über die 10 % Eigenmittel waren unterschiedliche Deckungsmittel, u. a. wurde auch Geld vom DTSB bereitgestellt. Weiterhin hat Frau Larisch mir und der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass Frau Larisch alle Gutachten des Veterinäramtes, des Landkreises, der Stadt und des Gerichtes kennt. Auch diese Aussage ist falsch! Es gibt in Zusammenhang mit dem Neubau eines Tierheimgebäudes in Güstrow und aus Gerichtsverfahren keine Gutachten! Weiterhin teilte Frau Larisch mir und der Öffentlichkeit mit, dass Frau Larisch versucht hatte mich ans Telefon zu bekommen. Auch diese Aussage auf Facebook ist falsch. Eine Person mit dem Namen Frau Karen Larisch hat nicht im Hotel angerufen und nach Herrn Gerd-Uwe Camenz gefragt (Anlage 709). Bei ernsthaftem Gesprächsbedarf habe ich auch eine Emailadresse für Gesprächsangebote! Frau Larisch teilt der Öffentlichkeit leider Unwahrheiten mit. Für mich ist daher die Neutralität von Frau Karen Larisch im Petitionsausschusses nicht gegeben, da der Ausschuss eine Entscheidung (Beschluss) auf Basis der erhaltenen Informationen treffen soll. Für Fragen zu der gesamten Thematik stehe ich Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Uwe Camenz
Anlagen: Anlage 210 bis 211, Anlage 73 und Anlagen 700 bis 708 Anlage 709
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