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Impressum

 

 

Da die Neutralität in Verwaltungsverfahren gegenüber dem Nachbarn und Hotelbetreiber des  Tierschutzverein Güstrow und Umgebung e. V. nicht gegeben war und ist, habe ich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Rostock gestellt.

Strafantrag wegen Betruges vom 30.01.2016

Auszug 

2        Strafantrag gegen Frau Lxxx, als rechtliche Vertreterin und weitere Mitglieder des Vorstandes des Vereins Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V.  wegen des gemeinschaftlichen Spendenbetrug

Sehr geehrte Frau J.,

sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafantrag wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen Frau Lxx, als rechtliche Vertreterin und weitere Mitglieder des Vorstandes des Vereins Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V.

Der Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V. finanziert seine Arbeit überwiegend durch Einnahmen aus Spenden, die durch fremde Personen und auch durch Vereinsmitglieder an den Verein gezahlt werden. Wie ich in der Stellungnahme zur Akteneinsicht erläutert habe (siehe Punkt 1), werden Spenden an den Verein bei der Verwendung zweckentfremdet.

Aus Spendenrücklagen und aus neu gesammelten Spenden werden Investitionen im Wohnhaus des Vereins in Güstrow, Lange Stege 12 getätigt. Durch die Verwendung von zweckentfremdetem Spendengeld für Investitionen in ein Wohnhaus des Vereins, verschafft sich der Verein einen rechtswidrigen Vermögensvorteil.

Beim Einsammeln der Spenden über das Portal www.betterplace.org hat der Verein den Spendern den Verwendungszweck der Spenden mitgeteilt.

Bei den Auszahlungen beschreibt der Verein die Verwendung der abgerufenen Mittel. Nach den Erläuterungen wird das Projekt für die Spende noch einmal genau vor dem Geldbetrag „Alles für das neue Katzenhaus“ benannt.

Mit diesen falschen Angaben wird dem Spender suggeriert, dass seine Spende für das Projekt „Alles für das neuen Katzenhaus“ ordnungsgemäß verwendet wird (siehe Anlage 78). Die tatsächliche Verwendung  und auch die Mitteilung, dass das Katzenhaus noch nicht gebaut wurde, kann der Spender nur durch eine aufwendige Detektivarbeit herausfinden.

Dass diese Vorspiegelung falscher Tatsachen funktioniert, kann man daran erkennen, dass die Staatsanwaltschaft selbst bisher noch nicht dieses Verwirrspiel erkannt hat.

Die Staatsanwaltsschaft hat offensichtlich bisher die Abläufe und Hintergründe nicht erkannt, da diese geschickt verschleiert wurden.

Ein wesentlicher Grund für mich den Strafantrag zu stellen, ist der Umstand, das dieses Verwirrspiel durch den Verein nach meiner Anzeige nicht abgestellt wird, sondern auch mit Unterstützung der Rechtsvertretung des Vereins Herrn Dr. xxxxxxxx weiter betrieben wird.

Offensichtlich ist auch bisher kein Spender darüber informiert worden, dass seine Spende durch den Verein anderweitig verwendet worden ist.

Hinzu kommt, dass Mitglieder des Vorstandes diese rechtswidrigen Handlungen offensichtlich mit unterstützen, denn beenden tun sie es nicht.

Weiterhin wird bei Betterplace.org das Projekt „Alles für das neue Katzenhaus“ als Steuerbegünstigt gekennzeichnet.

AGB für steuerbegünstigte Projekte und Organisationen / Nutzungsbedingungen für Betterplace.org

Im Punkt 5.1.3.letzte Absatz wird auf folgende Regelung verwiesen:

„Bei Nachweis der Steuerbegünstigung werden Organisationen und Projekte auf der Plattform dementsprechend gekennzeichnet. Geldzuwendungen an Organisationen oder Projekte können steuerlich abgesetzt werden. Die entsprechende Zuwendungsbestätigung wird in diesem Fall direkt von betterplace.org an den Unterstützer gesendet, siehe Abschnitt 8.2.9. der AGB für Nutzer und Spender (steuerlich absetzbar).

Unter 8.2.9. wird das Verfahren für die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) erläutert:

8.2.9. Zuwendungsbestätigung – Eine Zuwendungsbestätigung wird von betterplace.org nur ausgestellt, wenn betterplace.org die für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung erforderlichen Informationen, insbesondere Name und Adressdaten, vorliegen. Zuwendungen, für die eine Zuwendungsbestätigung erteilt werden kann, sind als solche auf betterplace.org gekennzeichnet.

Zuwendungsbestätigungen werden in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres jährlich rückwirkend erteilt. Ein Anspruch auf Zwischenbescheinigung besteht nicht.

Der Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V. hätte bis zum Jahresende noch die Möglichkeit gehabt, bei Betterplace anzuzeigen, das (Teil) Auszahlungen aus dem Projekt „Alles für das neue Katzenhaus“ nicht für steuerbegünstigte Projekte verwendet wurden.

Da die Verwendung der Teilauszahlungen im Abschnitt „Weitere Neuigkeiten des Projekts) noch die gleichen Begründungen für die ausgezahlten Bedarfe enthält, hat der Verein das Portal Betterplace nicht darüber informiert, dass die Verwendung von Spenden zweckentfremdet verwendet wurden und die Verwendung der Spenden zum Teil nicht für steuerbegünstigte Maßnahmen erfolgte.

Da der Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V. auch Betterplace nicht über diese Vorgänge informiert, setzt der Verein seine rechtswidrigen Handlungen fort.  

Aus den o. g. Gründen und aus Gründen des öffentlichen Interesses ist es nunmehr geboten, Strafanzeige zu stellen.

Anlage 71:  Aufstellung der Teilauszahlungen bei betterplace.org

Anlage 72:  Beschreibung der Projekte bei betterplace.org

 

   

 

 

 

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