Da die
Neutralität in Verwaltungsverfahren gegenüber
dem Nachbarn und Hotelbetreiber des Tierschutzverein Güstrow und
Umgebung e. V. nicht gegeben war und ist, habe
ich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Rostock
gestellt.
Strafantrag wegen Betruges vom 30.01.2016
Auszug
2
Strafantrag gegen Frau Lxxx, als
rechtliche Vertreterin und weitere Mitglieder
des Vorstandes des Vereins Tierschutzverein
Güstrow & Umgebung e. V. wegen des
gemeinschaftlichen Spendenbetrug
Sehr geehrte Frau
J.,
sehr geehrte
Damen und Herren,
hiermit stelle
ich Strafantrag wegen gemeinschaftlichen
Betruges gegen Frau Lxx, als rechtliche
Vertreterin und weitere Mitglieder des
Vorstandes des Vereins Tierschutzverein Güstrow
& Umgebung e. V.
Der
Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V.
finanziert seine Arbeit überwiegend durch
Einnahmen aus Spenden, die durch fremde Personen
und auch durch Vereinsmitglieder an den Verein
gezahlt werden.
Wie ich
in der Stellungnahme
zur
Akteneinsicht erläutert habe (siehe Punkt
1), werden Spenden an den Verein bei der
Verwendung zweckentfremdet.
Aus
Spendenrücklagen und aus neu gesammelten Spenden
werden Investitionen im Wohnhaus des Vereins in
Güstrow, Lange Stege 12 getätigt. Durch die
Verwendung von zweckentfremdetem Spendengeld für
Investitionen in ein Wohnhaus des Vereins,
verschafft sich der Verein einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil.
Beim Einsammeln
der Spenden über das Portal
www.betterplace.org hat der
Verein den Spendern den Verwendungszweck der
Spenden mitgeteilt.
Bei den
Auszahlungen beschreibt der Verein die
Verwendung der abgerufenen Mittel. Nach den
Erläuterungen wird das Projekt für die Spende
noch einmal genau vor dem Geldbetrag „Alles
für das neue Katzenhaus“ benannt.
Mit diesen
falschen Angaben wird dem Spender suggeriert,
dass seine Spende für das Projekt „Alles für
das neuen Katzenhaus“ ordnungsgemäß
verwendet wird (siehe Anlage 78). Die
tatsächliche Verwendung und auch die
Mitteilung, dass das Katzenhaus noch nicht
gebaut wurde, kann der Spender nur durch eine
aufwendige Detektivarbeit herausfinden.
Dass diese
Vorspiegelung falscher Tatsachen funktioniert,
kann man daran erkennen, dass die
Staatsanwaltschaft selbst bisher noch nicht
dieses Verwirrspiel erkannt hat.
Die
Staatsanwaltsschaft hat offensichtlich bisher
die Abläufe und Hintergründe nicht erkannt, da
diese geschickt verschleiert wurden.
Ein wesentlicher
Grund für mich den Strafantrag zu stellen, ist
der Umstand, das dieses Verwirrspiel durch den
Verein nach meiner Anzeige nicht abgestellt
wird, sondern auch mit Unterstützung der
Rechtsvertretung des Vereins Herrn Dr. xxxxxxxx
weiter betrieben wird.
Offensichtlich
ist auch bisher kein Spender darüber informiert
worden, dass seine Spende durch den Verein
anderweitig verwendet worden ist.
Hinzu kommt, dass
Mitglieder des Vorstandes diese rechtswidrigen
Handlungen offensichtlich mit unterstützen, denn
beenden tun sie es nicht.
Weiterhin wird
bei Betterplace.org das Projekt „Alles für
das neue Katzenhaus“ als Steuerbegünstigt
gekennzeichnet.
AGB für
steuerbegünstigte Projekte und Organisationen /
Nutzungsbedingungen für Betterplace.org
Im Punkt
5.1.3.letzte Absatz wird auf folgende Regelung
verwiesen:
„Bei Nachweis der
Steuerbegünstigung werden Organisationen und
Projekte auf der Plattform dementsprechend
gekennzeichnet. Geldzuwendungen an
Organisationen oder Projekte können steuerlich
abgesetzt werden. Die entsprechende
Zuwendungsbestätigung wird in diesem Fall direkt
von betterplace.org an den Unterstützer
gesendet, siehe Abschnitt 8.2.9. der
AGB für Nutzer
und Spender (steuerlich absetzbar).
Unter 8.2.9. wird
das Verfahren für die Zuwendungsbestätigung
(Spendenbescheinigung) erläutert:
8.2.9. Zuwendungsbestätigung –
Eine Zuwendungsbestätigung wird von
betterplace.org nur ausgestellt, wenn
betterplace.org die für die Ausstellung der
Zuwendungsbestätigung erforderlichen
Informationen, insbesondere Name und
Adressdaten, vorliegen. Zuwendungen, für die
eine Zuwendungsbestätigung erteilt werden kann,
sind als solche auf betterplace.org
gekennzeichnet.
Zuwendungsbestätigungen werden
in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres
jährlich rückwirkend erteilt. Ein Anspruch auf
Zwischenbescheinigung besteht nicht.
Der
Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V. hätte
bis zum Jahresende noch die Möglichkeit gehabt,
bei Betterplace anzuzeigen, das (Teil)
Auszahlungen aus dem Projekt „Alles für das neue
Katzenhaus“ nicht für steuerbegünstigte Projekte
verwendet wurden.
Da die Verwendung
der Teilauszahlungen im Abschnitt „Weitere
Neuigkeiten des Projekts) noch die gleichen
Begründungen für die ausgezahlten Bedarfe
enthält, hat der Verein das Portal Betterplace
nicht darüber informiert, dass die Verwendung
von Spenden zweckentfremdet verwendet wurden und
die Verwendung der Spenden zum Teil nicht für
steuerbegünstigte Maßnahmen erfolgte.
Da der
Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V. auch
Betterplace nicht über diese Vorgänge
informiert, setzt der Verein seine
rechtswidrigen Handlungen fort.
Aus den o. g.
Gründen und aus Gründen des öffentlichen
Interesses ist es nunmehr geboten, Strafanzeige
zu stellen.
Anlage 71:
Aufstellung der Teilauszahlungen bei
betterplace.org
Anlage 72:
Beschreibung der Projekte bei betterplace.org
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