Thema
Einleitung:
Der
Tierschutzverein in Güstrow existiert seit 2004.
Eine Tierfreundin hat dem Verein in der Langen
Stege 12 in 18273 Güstrow eine Fläche in ihren
Garten zur Verfügung gestellt, auf dem der
Verein Holzhütten aufgebaut hat, um dort Katzen
unter zu bringen. Ende 2014 hat der
Tierschutzverein das Grundstück Lange Stege 12
mit dem dazugehörenden Wohnhaus im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens erworben, da der
Verein u. a. als Gläubiger gegenüber dem
bisherigen Eigentümer ihre Ansprüche geltend
gemacht haben.
Nutzung des Nachbargrundstückes.
Das Nachbargrundstück Lange Stege 13 wir
seit 1993 als Hotel & Pension genutzt.
in den Jahren bis 2014 gab es nur
geringfügige Beeinträchtigungen des
Hotelbetriebes durch die Katzenhaltung
auf dem Grundstück Lange Stege 12. Diese
Beeinträchtigungen wurde nach Hinweisen
der Hotelinhaber umgehend abgestellt.
Probleme nach der Übernahme des
Grundstückes durch den Vereins auf die
Nachbarn / Hotelbetrieb Villa Camenz:
Nach der Übernahme des Grundstückes
durch den Tierschutzverein wurde sofort
die Anzahl der Katzen auf dem Grundstück
erheblich erhöht. So wurden u. a. die
Wohnungen im Wohnhaus zur Unterbringung
von Katzen genutzt. Seit der Übernahme
und der damit verbundenen Erhöhung der
Anzahl von Katzen kam es bei ungünstigen
Wetterklagen zu Geruchsbelästigungen und
zu Allergiebelästigungen von namentlich
bekannten Hotelgästen.
Die Hotelbetreiber haben daraufhin mit
zahlreichen Schreiben und Anzeigen
versucht, die Behörden und die
zuständigen Verwaltungen auf die
Probleme und Störungen des
Hotelbetriebes hinzuweisen, die aufgrund
der Katzenhaltung auf den Betrieb Hotel
einwirken.
Im
Zusammenhang mit den Beschwerden wurde
dem Hotelbetreiber bekannt, das der
Tierschutzverein Güstrow keine
baubehördliche Genehmigung zum Betreiben
von Katzenunterkünften auf dem
Grundstück Lange Stege 12 hatte.
Obwohl es keine Baugenehmigung für eine
Tierhaltung auf dem Grundstück gab, hat
der Verein eine Erlaubnis vom der
Amtstierärztin zur Haltung von Katzen
und zum Betrieb eines Tierheimes in den
Holzhütten auf dem Grundstück Lange
Stege 12 erhalten.
Auch wenn der Tierschutzverein sich um
die Betreuung von herrenlosen Katzen
kümmert und versucht die Population von
freilaufenden Katzen durch Kastrierung
einzuschränken, sollten sich Behörden
und der Verein an gesetzlichen
Vorschriften halten. Andere Betriebe
müssen auch gesetzliche Vorschriften
einhalten.
Mit der Weitergabe der Katzen an
Katzenfreude werden Gebühren bis zu 100
€ pro Katzen erhoben. Sicherlich sind
die Einnahmen nicht kostendeckend und
der Verein auf Spenden angewiesen.
Trotzdem sind die Tätigkeiten dieser
Vereinsarbeit gewerblicher Natur!
Wenn die rechtswidrigen Handlungen von
Behörden dazu führen, das andere Bürger
benachteiligt werden stellt sich die
Frage, warum die Benachteiligungen von
anderen Bürgern durch Behörden in Kauf
genommen werden?
Diese rechtswidrige Ausstellung
einer behördlichen Erlaubnis
stellt für mich eine
Form
von
Korruption dar,
da die neutrale Arbeit einer Behörde
nicht mehr gegeben ist.
Durch diese Handlungen von Behörden
werden wirtschaftliche Interessen von
beteiligten und betroffenen Bürgern
und Betrieben erheblich beeinträchtigt!!
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