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Thema

Einleitung:

Der Tierschutzverein in Güstrow existiert seit 2004. Eine Tierfreundin hat dem Verein in der Langen Stege 12 in 18273 Güstrow eine Fläche in ihren Garten zur Verfügung gestellt, auf dem der Verein Holzhütten aufgebaut hat, um dort Katzen unter zu bringen. Ende 2014 hat der Tierschutzverein das Grundstück Lange Stege 12 mit dem dazugehörenden Wohnhaus im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben, da der Verein u. a. als Gläubiger gegenüber dem bisherigen Eigentümer ihre Ansprüche geltend gemacht haben.

Nutzung des Nachbargrundstückes.

Das Nachbargrundstück Lange Stege 13 wir seit 1993 als Hotel & Pension genutzt. in den Jahren bis 2014 gab es nur geringfügige Beeinträchtigungen des Hotelbetriebes durch die Katzenhaltung auf dem Grundstück Lange Stege 12. Diese Beeinträchtigungen wurde nach Hinweisen der Hotelinhaber umgehend abgestellt.

Probleme nach der Übernahme des Grundstückes durch den Vereins auf die Nachbarn / Hotelbetrieb Villa Camenz:

Nach der Übernahme des Grundstückes durch den Tierschutzverein wurde sofort die Anzahl der Katzen auf dem Grundstück erheblich erhöht. So wurden u. a. die Wohnungen im Wohnhaus zur Unterbringung von Katzen genutzt. Seit der Übernahme und der damit verbundenen Erhöhung der Anzahl von Katzen kam es bei ungünstigen Wetterklagen zu Geruchsbelästigungen und zu Allergiebelästigungen von namentlich bekannten Hotelgästen.

Die Hotelbetreiber haben daraufhin mit zahlreichen Schreiben und Anzeigen versucht,  die Behörden und die zuständigen Verwaltungen auf die Probleme und Störungen des Hotelbetriebes hinzuweisen, die aufgrund der Katzenhaltung auf den Betrieb Hotel einwirken.

Im Zusammenhang mit den Beschwerden wurde dem Hotelbetreiber bekannt, das der Tierschutzverein Güstrow keine baubehördliche Genehmigung zum Betreiben von Katzenunterkünften auf dem Grundstück Lange Stege 12 hatte.

Obwohl es keine Baugenehmigung für eine Tierhaltung auf dem Grundstück gab, hat der Verein eine Erlaubnis vom der Amtstierärztin zur Haltung von Katzen und zum Betrieb eines Tierheimes in den Holzhütten auf dem Grundstück Lange Stege 12 erhalten.

Auch wenn der Tierschutzverein sich um die Betreuung von herrenlosen Katzen kümmert und versucht die Population von freilaufenden Katzen durch Kastrierung einzuschränken, sollten sich Behörden und der Verein an gesetzlichen Vorschriften halten. Andere Betriebe müssen auch gesetzliche Vorschriften einhalten.

Mit der Weitergabe der Katzen an Katzenfreude werden Gebühren bis zu 100 € pro Katzen erhoben. Sicherlich sind die Einnahmen nicht kostendeckend und der Verein auf Spenden angewiesen.

Trotzdem sind die Tätigkeiten dieser Vereinsarbeit gewerblicher Natur!

Wenn die rechtswidrigen Handlungen von Behörden dazu führen, das andere Bürger benachteiligt werden stellt sich die Frage, warum die Benachteiligungen von anderen Bürgern durch Behörden in Kauf genommen werden?

Diese rechtswidrige Ausstellung einer behördlichen Erlaubnis  stellt für mich eine

 Form  von Korruption dar,

da die neutrale Arbeit einer Behörde nicht mehr gegeben ist.

Durch diese Handlungen von Behörden werden wirtschaftliche Interessen von

 beteiligten und betroffenen Bürgern  und Betrieben erheblich beeinträchtigt!!

 

   

 

 

 

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