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								Thema 
								Die Tierärztliche 
								Vereinigung für Tierschutz e. V (TVT e. V.)
								hat im 
								Merkblatt Nr. 43 aus dem Jahr 2013 die 
								Mindestanforderungen an Katzenhaltungen 
								veröffentlicht. 
								Die Tierärztliche 
								Vereinigung für Tierschutz e. V. hat als 
								unabhängiges Fachorgan grundsätzliche 
								Empfehlungen abgegeben. Die fachlichen Aussagen 
								zu Mindestanforderungen an Katzenhaltungen 
								Merkblatt Nr.  43 wurden in Arbeitskreisen 
								kompetent erarbeitet. 
								Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) 
								stellt sich die Aufgabe, tierärztliches Handeln 
								als Anwaltschaft für Leben und Wohlbefinden der 
								uns anvertrauten Tiere gemäß § 1 TSchG 
								verständlich zu machen und die Tierärztliche 
								Ethik soweit wie nur denkbar aus der 
								Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu 
								lösen.   Über 
										dem nachfolgenden Link finden Sie die 
								
								Merkblätter der 
								Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. Unter Punkt 3 
								Hunde und Katzen finden Sie die die PDF-Datei  
								Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen 
								(43) in Überarbeitung   Diese 
								Mindestanforderungen
								der 
								Tierärztlichen Vereinigung für  
								Tierschutz e. V werden beim 
								Tierschutzverein nicht beachtet!   Da das 
								Land MV den Neubau eines Tierheimgebäudes 
								(Katzenhaus)  beim 
								Tierschutzverein Güstrow fördert, unterstütz das 
								Land  Mecklenburg 
								Vorpommern eine    
								nichtartgerechte Tierhaltung mit Steuergeldern!!     |