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Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V (TVT e. V.) hat im Merkblatt Nr. 43 aus dem Jahr 2013 die Mindestanforderungen an Katzenhaltungen veröffentlicht.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. hat als unabhängiges Fachorgan grundsätzliche Empfehlungen abgegeben. Die fachlichen Aussagen zu Mindestanforderungen an Katzenhaltungen Merkblatt Nr.  43 wurden in Arbeitskreisen kompetent erarbeitet.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) stellt sich die Aufgabe, tierärztliches Handeln als Anwaltschaft für Leben und Wohlbefinden der uns anvertrauten Tiere gemäß § 1 TSchG verständlich zu machen und die Tierärztliche Ethik soweit wie nur denkbar aus der Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu lösen.

 

Über dem nachfolgenden Link finden Sie die

Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V.

Unter Punkt 3 Hunde und Katzen finden Sie die die PDF-Datei

Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen (43) in Überarbeitung

 

Diese Mindestanforderungen der Tierärztlichen Vereinigung für

Tierschutz e. V

werden beim Tierschutzverein nicht beachtet!

 

Da das Land MV den Neubau eines Tierheimgebäudes (Katzenhaus)

beim Tierschutzverein Güstrow fördert, unterstütz das Land

 Mecklenburg Vorpommern eine

 

nichtartgerechte Tierhaltung mit Steuergeldern!!

 

 

   

 

 

 

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