Thema
Die Tierärztliche
Vereinigung für Tierschutz e. V (TVT e. V.)
hat im
Merkblatt Nr. 43 aus dem Jahr 2013 die
Mindestanforderungen an Katzenhaltungen
veröffentlicht.
Die Tierärztliche
Vereinigung für Tierschutz e. V. hat als
unabhängiges Fachorgan grundsätzliche
Empfehlungen abgegeben. Die fachlichen Aussagen
zu Mindestanforderungen an Katzenhaltungen
Merkblatt Nr. 43 wurden in Arbeitskreisen
kompetent erarbeitet.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
stellt sich die Aufgabe, tierärztliches Handeln
als Anwaltschaft für Leben und Wohlbefinden der
uns anvertrauten Tiere gemäß § 1 TSchG
verständlich zu machen und die Tierärztliche
Ethik soweit wie nur denkbar aus der
Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu
lösen.
Über
dem nachfolgenden Link finden Sie die
Merkblätter der
Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V.
Unter Punkt 3
Hunde und Katzen finden Sie die die PDF-Datei
Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen
(43) in Überarbeitung
Diese
Mindestanforderungen
der
Tierärztlichen Vereinigung für
Tierschutz e. V
werden beim
Tierschutzverein nicht beachtet!
Da das
Land MV den Neubau eines Tierheimgebäudes
(Katzenhaus)
beim
Tierschutzverein Güstrow fördert, unterstütz das
Land
Mecklenburg
Vorpommern eine
nichtartgerechte Tierhaltung mit Steuergeldern!!
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